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   FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07   

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FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07 (https://dejure.org/2009,27276)
FG München, Entscheidung vom 10.11.2009 - 13 K 2061/07 (https://dejure.org/2009,27276)
FG München, Entscheidung vom 10. November 2009 - 13 K 2061/07 (https://dejure.org/2009,27276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Änderung eines Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtigen, wenn viele Jahre nach einer Betriebsaufgabe durch den Erblasser vom Erben ein Gewinn aus Veräußerung einer landwirtschaftlichen Teilfläche erklärt wurde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Auswirkung einer Grundstücksveräußerung im Anschluss an eine Übertragung eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes ohne Mitteilung einer bereits erklärten Betriebsaufgabe; Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit bei Nichtunterbreiten den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtige, wenn viele Jahre nach einer Betriebsaufgabe durch den Erblasser vom Erben ein Gewinn aus Veräußerung einer landwirtschaftlichen Teilfläche erklärt wurde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung eines Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtige, wenn viele Jahre nach einer Betriebsaufgabe durch den Erblasser vom Erben ein Gewinn aus Veräußerung einer landwirtschaftlichen Teilfläche erklärt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 23.01.2001 - XI R 42/00

    Kein grobes Verschulden bei Irrtum über Gewinnbegriff

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    31 Drängen sich dem Steuerpflichtigen oder seinem steuerlichen Berater aufgrund der zu erklärenden Sachverhalte und/oder angesichts seiner eigenen Kenntnisse Zweifel auf oder hätten sich ihm nach Lage des Falles solche Zweifel aufdrängen müssen, so handelt er grob fahrlässig, wenn er den aus seiner Sicht Zweifel begründenden Sachverhalt nicht vollständig dem FA zur Prüfung unterbreitet bzw. von dort eine Auskunft einholt und infolgedessen für ihn günstige Tatsachen nicht rechtzeitig geltend macht (BFH-Urteile vom 6. Oktober 2004 X R 14/02, BFH/NV 2005, 156 unter II.1.c.bb ddd; m.w.N.; vom 23. Januar 2001 XI R 42/00, BStBl II 2001, 379, unter II.B.3.c; vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978, unter II.4.; Forchhammer in Leopold/Madle/Rader, AO, § 173 Rz. 56).
  • BFH, 20.11.2008 - III R 107/06

    Grobes Verschulden bei rechtsirrtümlich unterbliebenen Angaben im

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Beruht die unvollständige Steuererklärung auf einem Rechtsirrtum wegen mangelnder Kenntnis steuerrechtlicher Vorschriften, ist dies dem Steuerpflichtigen in der Regel nicht als grobes Verschulden anzulasten (BFH-Urteil vom 20. November 2008 III R 107/06, BFH/NV 2009, 553 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 31. Januar 2005 VIII B 18/02, BFH/NV 2005, 1212).
  • BFH, 16.09.2004 - IV R 62/02

    Änderung auf Grund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen, grobes Verschulden

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (z.B. BFH-Urteile vom 19. Dezember 2006 VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866, m.w.N.; vom 16. September 2004 IV R 62/02, BStBl II 2005, 75).
  • BFH, 17.11.2005 - III R 44/04

    Grobes Verschulden eines vom Steuerpflichtigen beauftragten unabhängigen

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Steuerpflichtige auch ein Verschulden seines steuerlichen Beraters bei der Anfertigung der Steuererklärung zu vertreten (BFH-Urteile vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BStBl II 2002, 817; vom 17. November 2005 III R 44/04, BStBl II 2006, 412).
  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Steuerpflichtige auch ein Verschulden seines steuerlichen Beraters bei der Anfertigung der Steuererklärung zu vertreten (BFH-Urteile vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BStBl II 2002, 817; vom 17. November 2005 III R 44/04, BStBl II 2006, 412).
  • BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04

    Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Der Inhalt der Bewertungsakten ist dem für die Einkommensteuerveranlagung des Klägers zuständigen Beamten nicht zuzurechnen, denn es kommt auf den Kenntnisstand der Personen an, die innerhalb der Finanzbehörde dazu berufen sind, den betreffenden Steuerfall zu bearbeiten (BFH-Urteil vom 18. August 2005 IV R 9/04, BStBl II 2006, 581; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 19.12.2006 - VI R 59/02

    Grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (z.B. BFH-Urteile vom 19. Dezember 2006 VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866, m.w.N.; vom 16. September 2004 IV R 62/02, BStBl II 2005, 75).
  • BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01

    Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Implizite Voraussetzung dafür ist weiter, dass der Grund und Boden Anlagevermögen des Betriebes ist (Schmidt/Kulosa, EStG, 28. Aufl. 2009, § 13a Rz. 18; BFH-Urteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135).
  • BFH, 04.02.1998 - XI R 47/97

    Grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden der für eine

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    Die Beschränkung der Änderungsmöglichkeit soll den Steuerpflichtigen von vorneherein dazu anhalten, seine Erklärungs- und Mitwirkungspflichten mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen (BFH-Urteil vom 4. Februar 1998 XI R 47/97, BFH/NV 1998, 682), sie prägt daher den anzulegenden Sorgfaltsmaßstab.
  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
    31 Drängen sich dem Steuerpflichtigen oder seinem steuerlichen Berater aufgrund der zu erklärenden Sachverhalte und/oder angesichts seiner eigenen Kenntnisse Zweifel auf oder hätten sich ihm nach Lage des Falles solche Zweifel aufdrängen müssen, so handelt er grob fahrlässig, wenn er den aus seiner Sicht Zweifel begründenden Sachverhalt nicht vollständig dem FA zur Prüfung unterbreitet bzw. von dort eine Auskunft einholt und infolgedessen für ihn günstige Tatsachen nicht rechtzeitig geltend macht (BFH-Urteile vom 6. Oktober 2004 X R 14/02, BFH/NV 2005, 156 unter II.1.c.bb ddd; m.w.N.; vom 23. Januar 2001 XI R 42/00, BStBl II 2001, 379, unter II.B.3.c; vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978, unter II.4.; Forchhammer in Leopold/Madle/Rader, AO, § 173 Rz. 56).
  • BFH, 31.01.2005 - VIII B 18/02

    Neue Tatsache - grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • BFH, 13.05.2004 - IV R 11/02

    Ansparrücklage nach § 7g EStG

  • BFH, 06.10.2004 - X R 14/02

    Grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

  • BFH, 17.01.1980 - IV R 33/76

    Nutzungswert einer Wohnung - Forstwirtschaftliches Betriebsvermögen -

  • BFH, 25.11.1983 - III R 73/80

    Wohngebäude - Landwirtschaftliches Vermögen - Forstwirtschaftliches Vermögen

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